Sie wohnen in unserem Grundversorgungsgebiet und haben keinen anderweitigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen? Dann versorgen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit Energie. Das ist unsere gesetzliche Verantwortung. Und das tun wir gerne.
Es gilt die Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
Muster Abwendungsvereinbarung Sperrung
Kundencenter Energie & Wasser
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