Sie wohnen in unserem Grundversorgungsgebiet und haben keinen anderweitigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen? Dann versorgen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit Energie. Das ist unsere gesetzliche Verantwortung. Und das tun wir gerne.
Mit allen Gastarifen der Stadtwerke Bayreuth erhalten Sie 100 % Ökogas. Dies überprüft und bestätigt der TÜV NORD.
Es gilt die Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
Gastarif wechseln und sparen! Wenn Sie die nächste Gasrechnung deutlich reduzieren wollen, dann empfehlen wir Ihnen den Wechsel aus der Grundversorgung in einen unserer Gastarife. Sie sparen immer im Vergleich zur Grundversorgung.
Nein. Ihre Versorgung mit Strom und Gas ist jederzeit gesichert.
Die sogenannte Ersatzversorgung erhalten Sie in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Ihr bisheriger Strom- oder Gasversorger Sie nicht mehr beliefern kann.
Für alle Bürger und Firmen mit Verbrauchsstellen in unserem Netzgebiet führen wir im Notfall (zum Beispiel nach einer Insolvenz eines Energieversorgers) die gesetzlich verordnete Ersatzversorgung durch. Damit ist die Versorgung mit Energie durch uns immer gesichert, egal bei welchem Anbieter Sie Kunde sind.
Die Dauer beträgt maximal drei Monate und kann durch Sie jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden, indem Sie einen Liefervertrag mit uns oder einem anderen Versorger abschließen. Haben Sie bis zum Ablauf der drei Monate keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen, versorgen wir Sie automatisch mit unserem Grundversorgungstarif. Über Beginn und Ende der Ersatzversorgung informieren wir im Fall der Fälle natürlich schriftlich, so dass Sie immer aktuell über den Stand der Dinge informiert sind.
Die Preise für die Ersatzversorgung finden Sie unter Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Download-Bereich für Strom und Gas.
Wir setzen auf Grün und liefern mit allen Tarifen automatisch 100 % Ökostrom und 100 % Ökogas – TÜV-zertifiziert und ohne Aufpreis. So tragen unsere Kunden ganz bequem zum Klimaschutz bei, denn Aufwand oder Zusatzkosten haben sie damit keinen.
Mehr Infos dazu unter:
Erdgas ist der umweltschonendste fossile Brennstoff. Dennoch wird bei seiner Verbrennung zwangsläufig eine gewisse Menge des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) frei.
Durch ein internationales Kompensationssystem können diese Emissionen durch CO2-Einsparungen aus Klimaschutzprojekten zu 100 % ausgeglichen (neutralisiert) werden. Solche Projekte sind erneuerbare Energie- oder Energieeffizienzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, bei denen im Vergleich zur Nutzung konventioneller Energieträger oder energieintensiver Technologien Treibhausgase vermieden werden.
Als Gaskunde der Stadtwerke Bayreuth erhalten Sie von uns automatisch 100 % Ökogas – TÜV-zertifiziert und ohne Aufpreis. Sie verbessern damit ganz bequem Ihre persönliche CO2-Bilanz und wirken aktiv der Klimaerwärmung entgegen.
Wie das funktioniert?
Wir gleichen die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung des Erdgases (zum Beispiel beim Heizen oder Kochen) entstehen, vollständig aus. Die Kosten dafür tragen wir.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Bei der Erdgasverbrennung entstehen pro Kilowattstunde (kWh) etwa 200 Gramm CO2. Bei einem Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Jahresverbrauch werden mit unserem Ökogas also rund 4 Tonnen CO2 pro Jahr neutralisiert.
Die Stadtwerke Bayreuth erwerben in der entsprechenden Menge sogenannte Klimaschutzzertifikate (CO2-Zertifikate).
Durch den Kauf der CO2-Zertifikate finanzieren die Stadtwerke Bayreuth internationale Klimaschutzprojekte. Damit werden die Treibhausgasemissionen, die bei der Verbrennung des Erdgases unvermeidlich entstehen, an anderer Stelle eingespart und somit neutralisiert.
Bei der Gründung einer Wohngemeinschaft (WG) benötigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner neben dem Mietvertrag oft auch einen Strom- und/oder Gasvertrag – am besten wird dieser zwei Wochen vor dem Einzug beantragt. Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, rutscht automatisch in die meist teurere Grundversorgung Strom oder Grundversorgung Gas. Die Stadtwerke Bayreuth unterstützen gerne bei der Tarifwahl. Für den Vertragsabschluss benötigen wir zwingend die Zählernummer und den Zählerstand zur Schlüsselübergabe. Der Ein- und Umzug kann natürlich auch online an uns gemeldet werden.
Den Energievertrag muss nicht zwangsläufig der Hauptmieter der WG unterschreiben. Generell gilt aber: Zieht einer von maximal zwei möglichen Vertragspartnern aus, braucht die WG einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken Bayreuth. Das lässt sich unkompliziert regeln: Schon ein Anruf beim Kundencenter genügt. Ein zusätzlicher, schriftlicher Vertrag zwischen den Mitbewohnern zur Zahlungsweise kann sinnvoll sein, damit niemand auf den Stromkosten sitzen bleibt.
Die meisten WGs teilen den monatlichen Abschlag für Strom oder Gas einfach durch die Zahl der Mitbewohner. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir den Verbrauch im Blick zu behalten. Am Beispiel Strom könnte das so funktionieren:
Kundencenter Energie & Wasser
Für Ihre Fragen rund um Strom, Gas, Wasser und Elektromobilität
Öffnungszeiten :
Mo. bis Do. 9 – 16 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr
An der ZOH:
Kanalstraße 19
95444 Bayreuth
Der Gaspreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Wie die Kostenverteilung im Detail aussieht, zeigen wir hier am Beispiel unseres Tarifs MeinSparGas, Netzgebiet Stadtwerke Bayreuth:
Kundencenter Energie & Wasser
Für Ihre Fragen rund um Strom, Gas, Wasser und Elektromobilität
Öffnungszeiten :
Mo. bis Do. 9 – 16 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr
An der ZOH:
Kanalstraße 19
95444 Bayreuth