Grundversorgung Strom

Sie wohnen in unserem Grundversorgungsgebiet und haben keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen? Dann versorgen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit Energie. Das ist unsere gesetzliche Verantwortung. Und das tun wir gerne.

Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

 

Details zum Vertrag

Mit den Stadtwerken Bayreuth sind Sie immer gut versorgt. Wir liefern Ihnen 100 % Ökostrom. Dies überprüft und bestätigt der TÜV NORD

Hier erhalten Sie Informationen über Preise und über die Versorgungsbedingungen.

Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

 Muster Abwendungsvereinbarung Sperrung


Spartipp: Stromtarif wechseln!

Stromtarif wechseln und sparen! Wenn Sie die nächste Stromrechnung deutlich reduzieren wollen, dann empfehlen wir Ihnen den Wechsel aus der Grundversorgung in einen unserer Stromtarife. Sie sparen immer im Vergleich zur Grundversorgung.

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Für Speicher-, Direkt- und Wärmepumpen-Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Speicher.

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Für diese Adresse können wir Ihnen derzeit leider keine Tarife anbieten.

Für Ihren Jahresverbrauch erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Die Tarifdatenbank wird aktuell gewartet. Bitte versuchen Sie es später noch einmal - oder rufen Sie uns einfach an: 0921 600-777

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Häufige Fragen: Grundversorgung Strom

Wir setzen auf Grün und liefern mit allen Tarifen automatisch 100 % Ökostrom und 100 % Ökogas TÜV-zertifiziert und ohne Aufpreis. So tragen unsere Kunden ganz bequem zum Klimaschutz bei, denn Aufwand oder Zusatzkosten haben sie damit keinen. 

Mehr Infos dazu unter:

Die sogenannte Ersatzversorgung erhalten Sie in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Ihr bisheriger Strom- oder Gasversorger Sie nicht mehr beliefern kann.

Wer erhält die Ersatzversorgung?

Für alle Bürger und Firmen mit Verbrauchsstellen in unserem Netzgebiet führen wir im Notfall (zum Beispiel nach einer Insolvenz eines Energieversorgers) die gesetzlich verordnete Ersatzversorgung durch. Damit ist die Versorgung mit Energie durch uns immer gesichert, egal bei welchem Anbieter Sie Kunde sind.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Die Dauer beträgt maximal drei Monate und kann durch Sie jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden, indem Sie einen Liefervertrag mit uns oder einem anderen Versorger abschließen. Haben Sie bis zum Ablauf der drei Monate keinen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen, versorgen wir Sie automatisch mit unserem Grundversorgungstarif. Über Beginn und Ende der Ersatzversorgung informieren wir im Fall der Fälle natürlich schriftlich, so dass Sie immer aktuell über den Stand der Dinge informiert sind.

Was kostet die Ersatzversorgung?

Die Preise für die Ersatzversorgung finden Sie unter Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung im Download-Bereich für Strom und Gas.

 

Auswahl des passenden Tarifes

Bei der Gründung einer Wohngemeinschaft (WG) benötigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner neben dem Mietvertrag oft auch einen Strom- und/oder Gasvertrag – am besten wird dieser zwei Wochen vor dem Einzug beantragt. Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, rutscht automatisch in die meist teurere Grundversorgung Strom oder Grundversorgung Gas. Die Stadtwerke Bayreuth unterstützen gerne bei der Tarifwahl. Für den Vertragsabschluss benötigen wir zwingend die Zählernummer und den Zählerstand zur Schlüsselübergabe. Der Ein- und Umzug kann natürlich auch online an uns gemeldet werden.

Checkliste Einzug

  • Zählernummer (kann bei dem Vermieter oder der Hausverwaltung erfragt werden)
  • Zählerstand (zum Datum der Schlüsselübergabe) 
  • Name des Vertragspartners sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse 
  • Angaben zur Wohnung (Personenanzahl und Größe der Wohnung)  

Hauptmieter vs. Vertragspartner

Den Energievertrag muss nicht zwangsläufig der Hauptmieter der WG unterschreiben. Generell gilt aber: Zieht einer von maximal zwei möglichen Vertragspartnern aus, braucht die WG einen neuen Vertrag mit den Stadtwerken Bayreuth. Das lässt sich unkompliziert regeln: Schon ein Anruf beim Kundencenter genügt. Ein zusätzlicher, schriftlicher Vertrag zwischen den Mitbewohnern zur Zahlungsweise kann sinnvoll sein, damit niemand auf den Stromkosten sitzen bleibt.

Wer zahlt wie viel?

Die meisten WGs teilen den monatlichen Abschlag für Strom oder Gas einfach durch die Zahl der Mitbewohner. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir den Verbrauch im Blick zu behalten. Am Beispiel Strom könnte das so funktionieren:

  • Ist Ärger vorprogrammiert, weil jemand zum Beispiel viel vor dem Computer hängt, helfen Strommessgeräte
  • Meistens zeigt sich, dass die Unterschiede beim Verbrauch nicht so groß wie vermutet sind.
  • Oft gleicht sich ein niedriger Stromverbrauch durch einen höheren Wasser- oder Gasverbrauch aus. 
  • Wer wann und wem seinen Kostenanteil überweist, sollte vor dem Einzug geklärt sein.

Fragen zum Stromvertrag in der WG? Wir helfen gern:
 

Kundenbetreuung Stadtwerke Bayreuth

Kundencenter Energie & Wasser

Für Ihre Fragen rund um Strom, Gas, Wasser und Elektromobilität

Telefon: 0921 600-777
Fax: 0921 600-473

Öffnungszeiten :

Mo. bis Do. 9 – 16 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr

An der ZOH:
Kanalstraße 19
95444 Bayreuth

Nein. Ihre Versorgung mit Strom und Gas ist jederzeit gesichert.

Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Beschaffungs- und Vertriebskosten
  2. Staatlich regulierte Netzentgelte sowie Messkosten
  3. Gesetzliche Steuern, Abgaben und Umlagen

Die staatlich regulierten Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen machen in der Regel über ein Drittel des Strompreises aus.

Wie die Kostenverteilung im Detail aussieht, zeigen wir hier am Beispiel unseres Tarifs MeinSparStrom (Preis für 3.500 kWh, Netzgebiet Stadtwerke Bayreuth):

 Preisbestandteile am Beispiel MeinSparStrom

Hier geht's zum Preisrechner 

Sie haben Fragen?

Kundenbetreuung Stadtwerke Bayreuth

Kundencenter Energie & Wasser

Für Ihre Fragen rund um Strom, Gas, Wasser und Elektromobilität

Telefon: 0921 600-777
Fax: 0921 600-473

Öffnungszeiten :

Mo. bis Do. 9 – 16 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr

An der ZOH:
Kanalstraße 19
95444 Bayreuth


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