Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtwerke Bayreuth Holding GmbH ist bemüht, die eigene Stadtwerke Bayreuth App im Einklang mit der BayDiV (Bayerische Digitalverordnung) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind ebenfalls bemüht, unsere Stadtwerke Bayreuth App im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot der Stadtwerke Bayreuth App.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 07.08.2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Stadtwerke Bayreuth App wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der BayDiV (Bayerische Digitalverordnung) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Stadtwerke Bayreuth App ist teilweise vereinbar mit der BayDiV (Bayerische Digitalverordnung). Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese App ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Der Kontrast der Kachelfarbe der Widgets zur Hintergrundfarbe der App ist noch nicht ausreichend.
- Die Scan-Funktion im Zählerstand-Widget ist derzeit nicht barrierefrei, da sie auf einer Technologie eines Drittanbieters zurückgreift. Da die barrierefreie Umsetzung dieser Technologie nicht in unserem Einflussbereich liegt, können wir derzeit keine uneingeschränkt barrierefreie Nutzung gewährleisten. Als Alternative steht dafür eine manuelle Eingabe des Zählerstands zur Verfügung.
- Sprache der Anwendung: Die Anwendung ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Eine mehrsprachige Version, etwa in Leichter Sprache oder Englisch, steht derzeit nicht zur Verfügung.
- Bildschirmorientierung: Die App kann ausschließlich im Hochformat (Portrait-Modus) genutzt werden. Eine Nutzung im Querformat ist derzeit nicht vorgesehen.
- Kartenansicht (Map View): Die Kartenansicht in einigen Widgets ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Als Alternative sind sämtliche Informationen über eine barrierefreie Listenansicht zugänglich.
- Textvergrößerung: Die Textvergrößerung ist in der aktuellen Version der Anwendung nicht vollständig barrierefrei. In bestimmten Bereichen kann es zu Darstellungsproblemen kommen.
- Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend.
- Nicht alle Buttons haben einen zugänglichen Namen.
- Kontraste sind im nativen Modus nicht überall ausreichend.
- Nicht alle eingebundenen Weblösungen externer Dienstleister sind barrierefrei.
Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellstmöglich alle Barrieren innerhalb der App zu erkennen und zu beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit in der App der Stadtwerke Bayreuth ist:
Jan Koch
Pressesprecher
Melden Sie sich bei uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten bemerkt haben.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de






