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Auf dem Weg zum Stromnetz der Zukunft: Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Umstellung auf die neue Zählertechnik.
Seit Mitte 2018 bauen wir in unserem Netzgebiet schrittweise neue digitale Stromzähler ein.
Die neuen elektronischen Zähler sind ein wichtiger Baustein der Energiewende.
Zentrale Aufgabe der Stromversorgung ist es, jedem Kunden jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Dabei muss das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch gewahrt werden, sonst funktioniert das Stromnetz nicht.
Die wachsenden Anteile erneuerbarer Energien und dezentraler Erzeugung machen diese Aufgabe schwieriger, denn sie verlangen eine flexible Verknüpfung von Erzeugung und Verbrauch. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die neue Zählertechnik ist die Basis dafür.
Der Gesetzgeber verlangt deshalb, dass bis Ende 2032 in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben die neuen elektronischen Zähler eingebaut werden. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), welches im September 2016 zusammen mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten ist.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale (= elektronische) Stromzähler.
Diese Messgeräte speichern Zählerstände, senden die Daten aber nicht nach außen.
Die Zählerstände, zum Beispiel für die Verbrauchsabrechnung, werden wie bisher vor Ort am Zähler abgelesen.
Die moderne Messeinrichtung kann nachträglich durch den Anschluss an eine Kommunikationseinheit (Gateway) zu einem intelligenten Messsystem ausgebaut werden.
Wenn eine moderne Messeinrichtung an eine Kommunikationseinheit (= Gateway) angebunden wird, spricht man von einem intelligenten Messsystem (= Smart Meter).
Das Gateway übermittelt die Zählerstände automatisch und sicher an die zuständigen Stellen.
Damit entfällt die Ablesung vor Ort.
An ein Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen angeschlossen werden.
Die moderne Messeinrichtung erfasst den Energieverbrauch und die Nutzungszeit.
Am digitalen Display können außer dem aktuellen Zählerstand auch die Momentanleistung sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte der letzten 24 Monate abgelesen werden.
Moderne Messeinrichtungen versenden (anders als intelligente Messsysteme) keine Daten, sie können nicht fernausgelesen werden. Der Zählerstand, zum Beispiel für die Abrechnung, wird über eine Selbstablesung des Kunden erfasst.
Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung, die um eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Gateway, erweitert ist.
Das Gateway ist die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz. Es verwaltet Zugriffsrechte, verarbeitet die Messwerte und überträgt sie automatisch, direkt und sicher an den Energielieferanten, den Netzbetreiber, den Messstellenbetreiber und gegebenenfalls weitere vom Kunden autorisierte Stellen.
Moderne Messeinrichtungen machen den Energieverbrauch transparenter. Sie können damit herauszufinden, wann viel Energie verbraucht wird und Ihr Verbrauchsverhalten ändern, um die Stromkosten zu senken.
Mit dem intelligenten Messsystem entfällt die Ablesung vor Ort und auch Schätzungen bei fehlenden Zählerständen gehören der Vergangenheit an.
Zukünftig werden es die intelligenten Messsysteme ermöglichen, Lastgänge zu visualisieren sowie schaltbare Verbraucher (beispielsweise Elektroautos), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen und so die Haustechnik auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen zu automatisieren (Smart Home). Zum Beispiel: Die Spülmaschine schaltet sich automatisch ein oder das Elektroauto lädt automatisch auf, wenn der Strom günstig ist.
Welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird, hängt von Ihrem Verbrauch bzw. Ihrer Erzeugungsleistung ab.
Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden oder Erzeuger mit einer installierten Leistung bis 7 Kilowatt erhalten eine moderne Messeinrichtung.
Seit 2020 ist der Einbau bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh sowie Erzeugern mit einer installierten Leistung von über 7 Kilowatt verpflichtend. Daher werden diese Messstellen nach und nach mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.
Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre.
Innerhalb dieser vom Gesetzgeber definierten Verbrauchsgruppen bestimmt der Messstellenbetreiber, welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn zum Beispiel die Eichfrist des alten Zählers abläuft, ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, einen neuen elektronischen Zähler einzubauen.
Wir werden Ihnen den Einbau des neuen elektronischen Zählers spätestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen.
In der Regel ist der Betreiber des lokalen Energieversorgungsnetzes der grundzuständige Messstellenbetreiber.
Er ist für den Betrieb, die Wartung, den Wechsel und die Ablesung der modernen Messeinrichtung verantwortlich, solange sich der Kunde nicht für einen anderen Messstellenbetreiber entscheidet. Nach § 5 und § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes kann der Kunde seinen Messstellenbetreiber frei wählen.
Verpflichtend sieht der Gesetzgeber die modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsysteme zunächst nur für Strom vor.
Zukünftig wird aber auch die Einbindung von Gas-, Wasser- und Fernwärmezählern in das Gateway möglich sein.
Seit Mitte 2018 bauen wir schrittweise überall moderne Messeinrichtungen ein. 2022 beginnen wir mit dem Einbau der intelligenten Messsysteme.
So geht's weiter:
Sollte mit dem Zählerwechsel eine Anlagenänderung erfolgen, erlischt der bestehende Bestandsschutz Ihrer Zähleranlage und es können im Rahmen des Zählerwechsels je nach technischem Zustand Ihrer Anlage Kosten für die Erneuerung Ihrer Zähleranlage inklusive Innenleitung entstehen.
Der Ausbau des alten Zählers und der Einbau des neuen elektronischen Zählers sind ebenso wie Betrieb, Wartung, Ablesung und künftige Zählerwechsel im Entgelt für den Messstellenbetrieb enthalten. Das heißt, der Zählerwechsel kostet für Sie nichts extra.
Ausnahme: Sollte mit dem Zählerwechsel eine Anlagenänderung erfolgen, erlischt der bestehende Bestandsschutz Ihrer Zähleranlage und es können im Rahmen des Zählerwechsels je nach technischem Zustand Ihrer Anlage Kosten für die Erneuerung Ihrer Zähleranlage inkl. Innenleitung entstehen.
Das Entgelt für den Messstellenbetrieb mit einer modernen Messeinrichtung oder mit einem intelligenten Messsystem liegt für einen Haushaltskunden geringfügig über dem Preis für die Messung mit dem alten konventionellen Zähler.
Wenn Sie Ihren Strom von den Stadtwerken Bayreuth beziehen, finden Sie die exakten Kosten für den Messstellenbetrieb auf dem Preisblatt Ihres Stromliefervertrages. Der Strompreis ändert sich durch den neuen Zähler trotz der Mehrkosten nicht. Wie gehabt erhalten Sie einmal jährlich Ihre Verbrauchsabrechnung, die alle Kosten beinhaltet.
Wenn Sie von einem anderen Stromversorger beliefert werden, kann es sein, dass Sie eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb erhalten, denn der Lieferant ist bei den neuen Zählern nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte durchzuführen. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Stromlieferanten.
Nein, Sie müssen nichts vorbereiten. Bitte sorgen Sie nur dafür, dass:
Wir empfehlen Ihnen, vor dem Zählerwechsel alle empfindlichen Elektrogeräte, wie zum Beispiel Computer, Smart-Home-Produkte (Gebäudesteuerung), Fernseher oder Router vom Netz zu trennen.
Ja, der Strom muss für ein paar Minuten unterbrochen werden.
Wir rüsten bei der Gelegenheit den Zählerplatz gleich so um, dass künftige Zählerwechsel in den meisten Fällen ohne Stromunterbrechung erfolgen können. Diese Umrüstung ist für Sie kostenfrei.
Nein, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn einmal eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, darf es auch nicht wieder durch eine konventionelle Messeinrichtung ersetzt werden.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten uns strikt an die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und an die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Dies gilt auch für alle beteiligten Unternehmen.
Alle neuen Zähler sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und zugelassen. Damit sind sie vor dem Zugriff unberechtigter Dritter bestmöglich geschützt. Der Sicherheitsstandard der neuen Zähler liegt höher als beim Online-Banking. Die im Gerät gespeicherten Verbrauchsdaten sind außerdem PIN-geschützt.
Ihre PIN können Sie online anfordern. Sie benötigen dafür folgende Daten:
Wir senden Ihnen dann den vierstelligen Zahlencode per Post zu:
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme erheben und speichern ausschließlich Informationen über den Stromverbrauch. Es werden keine persönlichen Informationen gespeichert, die den Anschlussnutzer (Energiekunde) identifizieren könnten, wie Name, Anschrift oder Bankkonto.
Die moderne Messeinrichtung sendet keine Daten nach außen. Der Zählerstand, zum Beispiel für die Abrechnung, wird über eine Selbstablesung des Kunden erfasst.
Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Daten automatisch, direkt und sicher über das Gateway ausschließlich an die Berechtigten (Stromlieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und gegebenenfalls weitere vom Kunden autorisierte Stellen) übertragen.
Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (zum Beispiel über GPRS). GPRS ist eine funkbasierte Methode zur Datenübertragung über das Mobilfunknetz. Der Kunde muss dafür keinen Internetanschluss bereitstellen. Auch ein eventuell vorhandenes WLAN beim Kunden wird nicht genutzt.
Die gespeicherten Verbrauchswerte können Sie nach Eingabe eines vierstelligen Zahlencodes (PIN) am Zähler ablesen und auch löschen.
Ihre PIN können Sie online anfordern. Sie benötigen dafür folgende Daten:
Wir senden Ihnen dann den vierstelligen Zahlencode per Post zu:
Ohne die PIN ist nur der aktuelle Zählerstand am Zählerdisplay sichtbar. Im Fall einer Zweitarifmessung wird dabei abwechselnd der Zählerstand für den Hochtarif und den Niedertarif angezeigt. Dabei steht die Nummer 1.8.1 für den Hochtarif und die Nummer 1.8.2 für den Niedertarif. Haben Sie eine Erzeugungsanlage (zum Beispiel eine Photovoltaikanlage) ist außerdem die erzeugte bzw. eingespeiste Energie zu sehen.
Bedienungsanleitungen finden Sie im Bereich Netz: Zu den Bedienungsanleitungen der Zähler
Die Stadtwerke Bayreuth halten sich strikt an die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt mit strengen Vorschriften die Weiterleitung von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen (Energielieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und gegebenenfalls weitere vom Kunden autorisierte Stellen). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Messdaten darf nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich festgelegter Zwecke oder mit Einwilligung des Kunden erfolgen.
Für die Gateways, die bei den intelligenten Messsystemen für die automatische Datenübertragung sorgen, sieht der Gesetzgeber höchste Sicherheitsmaßnahmen vor:
Die Gateways werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach dem sogenannten „BSI-Schutzprofil“ zertifiziert. Der Sicherheitsstandard der Gateways liegt höher als der Standard für das Online-Banking und ist vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis. Die Gateways dürfen außerdem nur von einem zertifizierten Administrator parametriert werden.
Die Daten werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (zum Beispiel über GPRS).
Zusätzlich werden Datenschutz und Datensicherheit durch den Privacy-by-Design-Ansatz der neuen Technik gewährleistet. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (zum Beispiel Haushaltskunde) und Empfänger (zum Beispiel Stromlieferant) von Daten erkennen, ihr Inhalt (zum Beispiel Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der Privacy-by-Design-Ansatz ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.
Kundencenter Energie & Wasser
Für Ihre Fragen rund um Strom, Gas, Wasser und Elektromobilität
Öffnungszeiten :
Mo. bis Do. 9 – 16 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 8 – 17 Uhr
Fr. 8 – 13 Uhr
An der ZOH:
Kanalstraße 19
95444 Bayreuth
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