Hinweis: Neue Fristen bei Umzügen und Anbieterwechseln. Hier finden Sie weitere Informationen

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Fristen für Ihre An- bzw. Abmeldung und für den Versorgerwechsel ändern sich

Im Zuge neuer gesetzlicher Vorgaben ist eine An- und Abmeldung von Energieverträgen nur noch in die Zukunft möglich. Wir bitten Sie, Ihren Umzug oder Versorgerwechsel mindestens 14 Tage im Voraus zu melden – möglichst unter Angabe Ihrer Marktlokations-ID. Die entsprechenden Zählerstände können Sie uns bei einem Umzug nach der Schlüsselübergabe übermitteln.

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Den genauen Lieferbeginn teilen wir Ihnen nach Auftragserteilung und nach Rücksprache mit Ihrem bisherigen Versorger mit.

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