Ökostrom von den Stadtwerken Bayreuth

Strom für Wärmepumpe, Wallbox und Heizungen.

  Tarife mit reduzierten Netzentgelten

  Persönlicher Ansprechpartner

  100 % Ökostrom, TÜV-zertifiziert.

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Günstige Stromtarife für Wärmepumpen, Wallboxen und Heizungen.

Sie heizen oder laden mit Strom? Dann verbrauchen Sie oft mehr Energie. Unsere Stromtarife bieten günstige Preise und entlasten ihr Budget. Sie gelten für Wärmepumpen, Wallboxen sowie Speicher- und Driektheizungen. Diese Anlagen werden auch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen bezeichnet.

Sie haben Interesse? Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Seit dem 01.01.2024 gilt die netzorientierte Steuerung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Daher differenzieren wir bei unseren Tarifen zwischen Anlagen die vor und nach dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind.

MeinHeizstrom

Ihr Tarif für Wärmepumpen und Speicher-/Direktheizungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024.

Wählen Sie den für Sie passenden Tarif - wir unterscheiden bei unserem Tarif zwischen gemeinsamer und getrennter Messung.

Getrennte Messung
Der Heizstrom wird mit einem separaten Zähler getrennt vom übrigen Stromverbrauch gemessen

Gemeinsame Messung
Nur für Bestandsanlagen - der Heizstrom und der übrige Stromverbrauch werden gemeinsam mit demselben Zähler gemessen.


Details zum Vertrag

  Preisblatt MeinHeizStrom (Netzgebiet Stadtwerke Bayreuth)

  Preisblatt MeinHeizStrom (Netzgebiet Bayernwerk Netz GmbH)

  Stromkennzeichnung

  Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Verlängerung: unbefristet

MeinSmartStrom

Ihr Stromtarif für Wärmepumpen, Heizungen, Wallboxen und Speicher.

Der Tarif gilt für steuerbare Geräte, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und mehr als 4,2 kW elektrische Anschlussleistung haben. Er berücksichtigt eine gesetzliche Neuregelung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetze (EnWG). Voraussetzung ist ein digitaler Stromzähler oder intelligentes Messsystem. Die Anlage muss ans Niederspannungsnetz angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet sein.

Gut zu wissen:

  • Ihr Netzbetreiber kann Ihr Gerät bei Netzengpässen steuern, z. B. durch langsameres Laden.
  • Sie profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten in Form von verschiedenen Modulen.
  • Wählen Sie das für Sie passende Modul aus. Einzelheiten finden Sie auf den Preisblättern.

Details zum Vertrag

Vertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Verlängerung: unbefristet

  Preisblatt MeinSmartStrom (Netzgebiet Stadtwerke Bayreuth)

  Preisblatt MeinSmartStrom (Netzgebiet Bayernwerk Netz GmbH)

  Stromkennzeichnung

  Allgemeine Stromlieferbedingungen

Wir versorgen Kunden aus Bayreuth und der Region. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot:

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§14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Wichtige Neuregelungen für Wärmepumpen, Wallboxen und Heizungen ab 01.01.2024.

Mit der Energiewende steigt der Strombedarf – besonders durch neue Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher. Diese werden als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im EnWG bezeichnet. Um das Stromnetz stabil zu halten, dürfen Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 diese sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zeitweise fernsteuern und ihre Leistung auf mindestens 4,2 kW begrenzen.

Beispielsweise wird die Ladeleistung Ihres E-Autos (temporär) begrenzt, es lädt langsamer. Der Strom für Ihren Haushalt ist von der Steuerung nicht betroffen.

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind, ist er Tarif MeinSmartStrom der passende Tarif. Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten und können die für Sie passende Lösung aus drei Möglichkeiten (Module) auswählen.

Nutzen Sie die Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung eine Netzentgeltreduzierung. Da es große Unterschiede in der individuellen Anschluss- und Verbrauchssituationen gibt, hat die Bundesnetzagentur drei verschiedene Module zur Netzentgeltreduzierung festgelegt.

Sie können aus drei Modulen wählen:

Modul 1

Gutschrift

Jährliche Gutschrift auf Netzentgelte (im Netzgebiet Stadtwerke Bayreuth 137,93€)

  • Einfache Abwicklung
  • Planungssicherheit, da fixer Rabatt
  • Jährliche Gutschrift

Voraussetzungen:

Digitaler Zähler, ansonsten keine Zusatzanforderungen

Optimal für:

  • Haushalte mit geringem Verbrauch
  • Kunden, die keine technischen Änderungen wünschen
  • Einsteiger, z. B. einzelne Wallbox oder Wärmepumpe

Modul 2

Prozentualer Rabatt

60 % Rabatt auf den Netz-Arbeitspreis (Cent/kWh)

  • Kein Netz-Grundpreis
  • Hoher Rabatt auf Netz-Arbeitspreis
  • Deutliche Ersparnis bei hohem Stromverbrauch

Voraussetzung: 

  • Separater Zähler für steuerbare Verbrauchseinrichtung
  • Höhere Installationskosten

Optimal für:

  • Kunden mit höherem Stromverbrauch
  • Kunden mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Hinweis:

Modul 2 lohnt sich im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth ab rund 1.700 kWh pro Jahr für den getrennt gemessenen Verbrauch. 

Modul 3

Netzentgelt variabel

Zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen am Tag

  • Quartalsweise unterschiedliche Preiszeiträume für den Netzarbeitspreis (Standardtarif/Hochtarif/Niedertarif)
  • Kostenoptimierung durch zeitlich gesteuerten Verbrauch

Voraussetzung:

  • Intelligentes Messystem (Zusatzkosten)
  • kein separater Zähler notwendig
  • Steuerung der Verbrauchseinrichtungen

Optimal für:

  • Kunden mit hohem Stromverbrauch, der flexibel steuerbar ist (Wallbox etc.)
  • Technikaffine Haushalte, ggf. mit Energiemanagementsystem

Hinweis:

Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar.
Die Preiszeiträume für das Modul 3 finden Sie auf dem Preisblatt Netznutzung des Netzbetreiber.
Hier der Link für das Netzgebiet Stadtwerke Bayreuth

Sie können bei der Anmeldung für jeden Zähler jeweils ein Modul beim Netzbetreiber auswählen. Wenn Sie kein spezielles Modul wählen, erfolgt eine automatische Anmeldung für Modul 1. Nachträgliche Modulwechsel erfolgen durch Anfrage beim Lieferanten. Nutzen Sie dafür bei uns am besten unser Kontaktformular auf unserer Website.

Für weiterführende Informationen und die Auswahl des passenden Moduls steht Ihnen Ihr Elektroinstallateur als Ansprechpartner zur Verfügung.

So kommen Sie an den Tarif MeinSmartStrom

Bitte beachten Sie die Reihenfolge der nachfolgenden Schritte. Erst wenn die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung von Ihrem lokalen Netzbetreiber positiv bestätigt wurde, können Sie bei uns MeinSmartStrom abschließen.

1. Anmeldung

2. Tarifangebot MeinSmartStrom

Ihr Installateur meldet Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung beim lokalen Netzbetreiber an.

  Anmeldeformular Netzbetreiber Stadtwerke Bayreuth

Sie schließen den Stromtarif MeinSmartStrom ab und entscheiden sich dort für das Modul 1, 2 oder 3. Voraussetzung für Modul 2 ist ein separater Zähler und für Modul 3 ein Smart Meter (intelligentes Messsystem).

Tarifangebot einholen

Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024

Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024

Bei Bestandsanlagen gibt es aktuell nichts verpflichtend zu tun. Sind vorerst keine umfassenden Änderungen an der Anlage geplant, sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig. Jedoch kann ein vorzeitiger, freiwilliger Wechsel unter Umständen für Sie finanziell lukrativ sein. 

Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, sieht die Bundesnetzagentur folgende Übergangsregelungen vor:

Bestandsanlagen
ohne Steuerung durch den Netzbetreiber
Bestandsanlagen
mit Steuerung durch den Netzbetreiber

Bestehende Anlagen ohne Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber sind dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen.
Sie können freiwillig an der neuen netzorientierten Steuerung teilnehmen – ein Zurück zur alten Regelung ist dann aber nicht mehr möglich.

Nachtspeicherheizungen sind eine Ausnahme:
Für sie gelten die bisherigen Regeln weiter, bis sie außer Betrieb genommen werden. Ein Wechsel zur neuen Steuerung ist nicht vorgesehen.

Für bestehende Anlagen mit Steuerungsvereinbarung gelten die bisherigen Regeln bis zum 31. Dezember 2028. Danach gelten auch für diese Anlagen die neuen Vorgaben.

Häufige Fragen

Haushaltsstrom und Wärmestrom (auch Heizstrom) dienen unterschiedlichen Zwecken:

Wärmestrom (Heizstrom)
Dieser Stromtarif ist speziell für das Beheizen von Gebäuden vorgesehen. Er wird meist genutzt für:

  • Wärmepumpen
  • Nachtspeicherheizungen
  • elektrische Direktheizungen

Da Wärmestrom oft über einen separaten Zähler läuft, kann er – je nach Energieversorger – günstiger sein als Haushaltsstrom.

Haushaltsstrom (Allgemeinstrom)
Haushaltsstrom deckt den alltäglichen Stromverbrauch eines Haushalts ab, darunter:

  • Beleuchtung
  • Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine)
  • Unterhaltungselektronik (Computer, Fernseher)
  • Ladegeräte und Kleingeräte

Kurz gesagt:
Wärmestrom = Heizung
Haushaltsstrom = täglicher Verbrauch im Haushalt

Wärmestrom ist in der Regel günstiger als normaler Haushaltsstrom. Dafür gibt es zwei Hauptgründe:

1. Geringere Netzentgelte
Der örtliche Netzbetreiber erhebt für Wärmestrom reduzierte Netzentgelte. Das liegt daran, dass Heizsysteme wie Wärmepumpen steuerbar sind und das Stromnetz entlasten können.

2. Niedrigere Konzessionsabgabe
Für Wärmestrom fällt eine niedrigere Konzessionsabgabe an. Diese Abgabe zahlt der Energieversorger an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung von Stromleitungen.

Die Stadtwerke Bayreuth geben diese Kostenvorteile vollständig an Sie weiter – so profitieren Sie von besonders günstigen Wärmestrompreisen.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth gelten folgende Schaltzeiten:

Niedertarif (NT) – günstigere Tarifzeit
Montag bis Freitag:

  • 0:00–6:00 Uhr
  • 22:00–24:00 Uhr

Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage in Bayreuth:

  • Ganztägig (0:00–24:00 Uhr)

Hochtarif (HT)
In allen übrigen Zeiten gilt der Hochtarif.

Kurz erklärt

  • NT: nachts unter der Woche + rund um die Uhr am Wochenende und an Feiertagen
  • HT: tagsüber von Montag bis Freitag

Ja, bei getrennter Messung können Sie für Ihre beiden Zähler den Haushaltsstrom und den Wärmestrom von zwei unterschiedlichen Energieversorgern beziehen.

Die Bundesnetzagentur hat ihre neuen Vorgaben zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse am 28. November 2023 veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2024.

Zur Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/841_SteuVE/BK6_SteuVE_node.html

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die vom Netzbetreiber bei Bedarf gesteuert oder gedrosselt werden können.

Zu diesen Geräten zählen unter anderem:

  • Elektro‑Wärmepumpen
  • Anlagen zur Raumkühlung
  • Nicht‑öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
  • Elektrospeicher bzw. Batteriespeicher

Diese Geräte können durch ihre hohe Leistung das Stromnetz beeinflussen – daher fallen sie unter die Regelungen des § 14a EnWG.

Welche Regeln gelten bei bereits installierten Anlagen?
Bei Bestandsanlagen, für die Anlagenbetreiber vor dem 1. Januar 2024 eine Vereinbarung zur Netzentgeltreduzierung mit ihrem Netzbetreiber vereinbart haben, gibt es Übergangsregelungen. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert weiter. Danach gelten für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die neuen Regelungen. Für ältere Anlagen wie Nachtspeicherheizungen können die bestehenden Regelungen auch weiter gelten.

Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung über netzdienliches Verhalten mit dem Netzbetreiber zu treffen.

Für bereits installierte Anlagen (Bestandsanlagen) gelten verschiedene Übergangs- und Ausnahme­regelungen:

1. Bestandsanlagen mit bestehender Vereinbarung (vor dem 1. Januar 2024)
Wenn Anlagenbetreiber vor dem 01.01.2024 bereits eine Vereinbarung zur Netzentgeltreduzierung mit ihrem Netzbetreiber abgeschlossen haben, gilt Folgendes:

  • Die aktuelle Vereinbarung bleibt bis zum 31.12.2028 unverändert bestehen.
  • Ab dem 1. Januar 2029 greifen dann die neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG).
  • Für ältere Anlagen, zum Beispiel Nachtspeicherheizungen, können die bisherigen Regelungen weiterhin bestehen bleiben.

2. Bestandsanlagen ohne bestehende Vereinbarung
Anlagen, für die keine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber vorliegt, sind:

  • dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen
  • weiterhin ohne Steuerungspflicht zu betreiben

Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung über ein netzdienliches Verhalten mit dem Netzbetreiber abzuschließen, um von möglichen Vergünstigungen zu profitieren.

Kurz erklärt

  • Mit alter Vereinbarung: gilt bis 2028 unverändert, ab 2029 neue Regeln
  • Ohne Vereinbarung: dauerhaft ausgenommen, freiwillige Teilnahme möglich

Nein. Die Regelungen nach § 14a EnWG beziehen sich ausschließlich auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie:

  • Wärmepumpen
  • private Ladepunkte für E‑Autos (Wallboxen)
  • bestimmte Kühl- oder Speicheranlagen

Der normale Haushaltsstrom (zum Beispiel für Licht, Kühlschrank, Waschmaschine oder Unterhaltungselektronik) ist von den Vorgaben nicht betroffen.
In diesen regulären Haushaltsverbrauch darf weder eingegriffen werden noch gesteuert werden.

Die pauschale Reduzierung des Netzentgelts im Modul 1 wird vom zuständigen Netzbetreiber berechnet.

Dieser ermittelt die Höhe der Reduzierung nach den gesetzlichen Vorgaben und veröffentlicht die aktuellen Werte auf seiner Webseite.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet das:

Sie müssen nichts selbst berechnen – die Höhe der Pauschale können Sie jederzeit direkt beim Netzbetreiber einsehen.

Durch Ihre steuerbare Verbrauchseinheit erhalten Sie eine Reduzierung der Netzentgelte über Ihre Stromabrechnung. Zudem tragen Sie wesentlich zur Stabilität des Stromnetzes und damit zum Gelingen der Energiewende bei.

Eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG bietet Ihnen zwei wesentliche Vorteile:

1. Reduzierte Netzentgelte
Für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (zum Beispiel Wärmepumpe oder private Wallbox) erhalten Sie deutlich reduzierte Netzentgelte, die direkt über Ihre Stromabrechnung berücksichtigt werden.
Dadurch profitieren Sie von geringeren Gesamtkosten.

2. Beitrag zur Netzstabilität und Energiewende
Mit der netzdienlichen Steuerung unterstützen Sie aktiv die Stabilität des Stromnetzes.
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und zum Gelingen der Energiewende.

Kurz erklärt

  • Finanzieller Vorteil: Reduzierte Netzentgelte
  • Ökologischer Vorteil: Unterstützung eines stabilen, klimafreundlichen Stromsystems

Die Höhe der Netzentgeltreduzierung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ihrem Messkonzept vor Ort
  • dem zuständigen Netzbetreiber
  • den regionalen Netzentgelten
  • Ihrem Stromverbrauch
  • dem von Ihnen gewählten Modul

Weil Anschluss- und Verbrauchssituationen sehr unterschiedlich sein können, hat die Bundesnetzagentur mehrere Varianten der Netzentgeltreduzierung festgelegt. Sie können zwischen drei Modulen wählen:

Modul 1 – Pauschale Netzentgeltreduzierung
Sie erhalten eine pauschale Entlastung, die Ihr Netzbetreiber berechnet und auf seiner Website veröffentlicht.

Modul 2 – Prozentuale Netzentgeltreduzierung
Sie erhalten eine prozentuale Reduzierung für jede bezogene Kilowattstunde Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Dafür ist ein separater Zähler erforderlich.

Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte 
Modul 1 kann zusätzlich mit Modul 3 kombiniert werden. Hier profitieren Sie von zeitlich variablen Netzentgelten, die einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffen.

Kurz erklärt

  • Höhe abhängig von Netzbetreiber, Messkonzept, Verbrauch & Modul
  • Drei Module stehen zur Wahl (pauschal, prozentual, zeitvariabel)
  • Konkrete Beträge finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Netzbetreibers

Damit Sie die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG nutzen können, sind nur wenige Schritte erforderlich:

1. Installateur beauftragen
Wenden Sie sich an Ihren Installateur, damit dieser Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (zum Beispiel Wärmepumpe, Wallbox) beim zuständigen Netzbetreiber anmeldet.

2. Bestätigung des Netzbetreibers
Der Netzbetreiber prüft die Anmeldung und bestätigt die Steuerbarkeit Ihrer Anlage.

3. Automatische Berücksichtigung in der Abrechnung
Sobald die Steuerbarkeit bestätigt ist, berücksichtigen die Stadtwerke Bayreuth als Ihr möglicher Stromlieferant die Netzentgeltreduzierung automatisch in Ihrer nächsten Stromabrechnung. Sie müssen nichts weiter tun.

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