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Aktuelle Regelungen in Bussen, Bädern und beim Kundenkontakt

Ab Mittwoch, 24. November, greifen die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Für die Fahrgäste des Stadtbusverkehrs gilt dann: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. In den Stadtwerke-Bädern gilt ab dem 24. November die 2G-Plus-Regel. Und: Die Stadtwerke schließen ihr Kundencenter Energie & Wasser.

23.11.2021

Schnell und klimaschonend von A nach B mit den Bussen der Stadtwerke Bayreuth

Ab Mittwoch, 24. November, gelten die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Unverändert bleibt die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Neu ist, dass die Fahrgäste des Stadtbusverkehrs künftig nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. „Wir werden diese neue Auflage stichprobenartig kontrollieren und Fahrgäste, die den 3G-Nachweis nicht erbringen, auffordern, den Bus zum Schutz der anderen Fahrgäste zu verlassen“, kündigt Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth, an.

Stadtwerke hoffen auf Unterstützung

Er hoffe auf das Verständnis der Fahrgäste und sei zuversichtlich, dass das neue Gesetz schnell gelebt wird. „Im Hinblick auf die Einführung der Maskenpflicht im ÖPNV waren wir begeistert, wie toll unsere Fahrgäste mitgemacht haben. Wir wünschen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden die 3G-Regel genauso gut einhalten.“ Neben der 3G-Regel halten die Stadtwerke an ihren bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Stadtbussen fest: „Wir lassen die Lüftung in den Bussen auf höchster Stufe laufen, wir halten Fenster und Dachluken geöffnet, so es das Wetter zulässt, und wir öffnen an jeder Haltestelle sämtliche Türen, um die Aerosol-Konzentration möglichst niedrig zu halten“, betont Bayer.

2G-Plus in den Bädern

Nicht 3G, sondern 2G-Plus gilt ab Mittwoch, 24. November, im Stadtbad und in der Lohengrin Therme. Das heißt: Badegäste müssen entweder geimpft oder genesen sein – und zudem brauchen sie einen gültigen Schnelltest. Gemäß den Regelungen der bayerischen Staatsregierung sind nur Kinder unter zwölf Jahren sowie Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, von dieser Regelung ausgenommen.

Kundencenter wird vorübergehend geschlossen

Unabhängig von den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Stadtwerke Bayreuth angesichts des hohen Infektionsgeschehens dazu entschlossen, sowohl das Kundencenter Energie & Wasser an der ZOH als auch den Hauptsitz in der Birkenstraße ab Mittwoch, 24. November, für Kunden zu schließen. „Wir alle wissen, dass die Lage angespannt ist, weswegen wir diesen Schritt zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen“, erklärt Jürgen Bayer. „Natürlich sind wir weiterhin per Telefon und Mail erreichbar und wir bieten zahlreiche Online-Services an, beispielsweise um den Zählerstand zu melden.“

Bayer betont, dass das Kundencenter Verkehr an der ZOH geöffnet bleibe. „Hierauf sind viele Fahrgäste angewiesen, weswegen wir unseren Service vorerst weiter anbieten wollen.“ Das funktioniere aber nur, wenn alle den Infektionsschutz beherzigen: FFP2-Maske ist hier Pflicht und es darf höchstens eine Kundin oder ein Kunde das Kundencenter Verkehr betreten.

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Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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