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Neues Gesetz: Energieausweis seit 1. Mai Pflicht

Am 1. Mai trat die Neuerung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Ziel der Regelungen ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050. Was hat sich geändert? Wir informieren Sie!

12.05.2014

Stadtwerke Bayreuth

Energieeffizienz von Gebäuden wird transparenter

Die EnEV sieht umfangreiche Änderungen beim Energieausweis vor. Sowohl Immobilienverkäufer, als auch Vermieter müssen immer einen Energieausweis zur angebotenen Immobilie vorlegen. Es gibt nun klare Vorschriften, wie der Energieausweis in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden muss. Bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis ebenso vorgelegt werden. So erkennen Käufer und Mieter schneller, wie energieeffizient ihr Wunschobjekt ist. Der Energieausweis wird somit verbraucherfreundlicher, schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt und stärkt das Bewusstsein für Energieeffizienz.
 

Steuerliche Förderungen für Gebäudesanierungen noch nicht geregelt

"Insgesamt bleiben die Modernisierungsmaßnahmen im Wärmemarkt weit hinter den Erwartungen zurück. Von den circa 19,1 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind rund zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sanierungsrate liegt aber nur bei einem Prozent", so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Bisher wurde jedoch noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern bezüglich einer möglichen steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudesanierung erzielt.
 

Anhebung des Primärenergiebedarfs bei Neubauten

Sie wollen demnächst bauen? Dann beachten Sie, dass die EnEV ab 2016 eine Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten um 25 Prozent des zulässigen Primärenergiebedarfs vorsieht.
 

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Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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