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Wichtige Information: Neue Fristen ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 greifen neue gesetzliche Regelungen*, die bei den Stadtwerken Bayreuth Auswirkungen auf An- und Abmeldungen bei Strom, Gas, Wasser und Wärme haben.

02.06.2025

Informationen der Stadtwerke Bayreuth

Bitte beachten Sie: 

  • Melden Sie Ein- und Auszüge sowie Anbieterwechsel zu den Stadtwerken Bayreuth künftig mindestens 14 Tage im Voraus an.
  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 leider nicht mehr möglich.
  • Bitte melden Sie uns spätestens am Tag der Wohnungsübergabe Ihren Zählerstand. Dies können Sie ganz einfach über unsere Website erledigen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Umzüge oder Wechsel frühzeitig zu planen und uns rechtzeitig zu informieren. So stellen wir gemeinsam sicher, dass alles reibungslos funktioniert. 

Was geschieht, wenn ich bei meinem Auszug vergesse, mich bei meinem Stromanbieter abzumelden?

Grundsätzlich müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug beim Stromanbieter, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten für Sie vermieden werden. 

Ich habe beim Einzug vergessen, mich bei meinem Energieanbieter anzumelden. Ist das schlimm?

Nein, denn selbstverständlich erhalten Sie immer Energie – dann aber über die Grund- und Ersatzversorgung. Diese ist meist teurer als andere Tarife. Wollen Sie also von günstigeren Preisen profitieren, melden Sie sich rechtzeitig bei ihrem Stromanbieter an. 

Ich habe gehört, dass beim Strom der Lieferantenwechsel nun binnen von 24 Stunden möglich sein soll. Stimmt das?

Ja, das ist ab dem 6. Juni 2025 möglich. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch nichts an der Laufzeit Ihres Stromvertrages ändert. Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, teilen Sie uns bitte Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) mit. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Alternativ können Sie uns auch Ihre Zählernummer mitteilen – der Lieferantenwechsel kann dann aber länger dauern. 

*Eine Vorgabe der Bundesnetzagentur, die auf der EU-Richtlinie 2019/944 und dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a Abs. 2 EnWG) basiert. 

Sie haben Fragen?

Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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