Einspeiser & Erzeugungsanlagen

Sie möchte Ihre Erzeugungsanlage oder Ihren Batteriespeicher bei den Stadtwerken Bayreuth anmelden?

 

So funktioniert‘s

 

 

Schritt 1: Ihre Anfrage an uns

Zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage, registrieren Sie zunächst einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort auf unserem Netzanschlussportal. Melden Sie sich im Portal nach Aktivierung Ihres Accounts an, geben Sie Ihr Anliegen und Ihre persönlichen Daten an und wählen Sie anschließend „Anmeldungen von Erzeugungsanlagen und Ladeeinrichtungen“. Sie können nun Ihren Antrag stellen.

 

ZUM NETZANSCHLUSSPORTAL

 


Schritt 2: Prüfung Ihres Antrages

Nach Eingang und Prüfung des Antrages durch die Stadtwerke Bayreuth erhalten Sie jeweils Bestätigungsmails.


Schritt 3: Einspeisezusage

Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage durch die Stadtwerke Bayreuth per E-Mail.


Schritt 4: Inbetriebsetzungsantrag

Nach dem Bau der Anlage kann Ihr Installateur die Inbetriebsetzung über das Installateurportal der Stadtwerke Bayreuth beantragen.


Schritt 5: Terminvereinbarung

Ihr Installateur erhält eine Bestätigung und eine Aufforderung zur Terminvereinbarung zur Inbetriebsetzung mit den Stadtwerken Bayreuth.


Schritt 6: Einspeisevergütung

Nach erfolgter Inbetriebsetzung erhalten Sie eine Bestätigung über die Einspeisevergütung per E-Mail.

Schritt 1: Ihre Anfrage an uns

Zur Anmeldung Ihres Batteriespeichers, registrieren Sie sich zunächst einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort auf unserem Netzanschlussportal. Melden Sie sich im Portal nach Aktivierung Ihres Accounts an, geben Sie Ihr Anliegen und Ihre persönlichen Daten an und wählen Sie anschließend „Anmeldungen von Erzeugungsanlagen und Ladeeinrichtungen“. Sie können nun Ihren Antrag stellen.

 

ZUM NETZANSCHLUSSPORTAL

 


Schritt 2: Prüfung Ihres Antrages

Nach Eingang und Prüfung des Antrages durch die Stadtwerke Bayreuth erhalten Sie jeweils Bestätigungsmails.


Schritt 3: Inbetriebsetzung

Nach der Installation des Batteriespeichers kann Ihr Installateur die Inbetriebsetzung über das Installateurportal der Stadtwerke Bayreuth melden.

 

Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes 2017 zum 01.01.2017 ist die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit nach § 77 vom Netzbetreiber ab dem Jahr 2016 auf den Übertragungsnetzbetreiber Tennet übergegangen.

Entschädigung von Einspeisemanagement­maßnahmen

Um bei einer kritischen Netzsituation die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, kann der Fall eintreten, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, welche mit einer entsprechenden technischen Einrichtung ausgestattet sind, in ihrer Einspeiseleistung reduziert oder abgeschaltet werden. Wird die Stromeinspeisung der Anlagen wegen eines Netzengpasses im Sinne von § 14 EEG 2014 reduziert, ist der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, gemäß § 15 Abs. 1 EEG verpflichtet, den betroffenen Anlagenbetreiber für den nicht eingespeisten Strom zu entschädigen. Um Ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen, bitten wir Sie die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten.

Wurde meine Anlage geregelt?

Sollte Ihre Anlage von einer Regelung betroffen sein, so erhalten Sie spätestens nach der Regelmaßnahme eine E-Mail mit allen Informationen über Art, Dauer und Grund der Regelung von uns.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei der Regelung einer Anlage hat der Netzbetreiber per Gesetz die Pflicht, die Unterscheidung zwischen einer entschädigungspflichtigen EEG-Maßnahme (zum Beispiel Netzengpass aufgrund zu hoher Einspeisung der Erneuerbaren Energien während eines noch nicht abgeschlossenen Netzausbaus) und einer nicht entschädigungspflichtigen EnWG-Maßnahme (zum Beispiel Netzengpass aufgrund von Wartung oder Instandhaltung) vorzunehmen.

Im Falle einer Regelung gemäß § 14 EEG 2014 steht dem Anlagenbetreiber eine Entschädigung zu. Die Anlagen sind in der Spalte „Entschädigungspflichtig" mit Ja gekennzeichnet.

Wie wird die Entschädigung ermittelt?

Grundlage ist die Berechnung der nicht eingespeisten Arbeit während der Reduzierungsmaßnahme.

Für die Ermittlung dieser Ausfallarbeit wurden zwei bewilligte Verfahren je Energieträger (Ausnahme PV < 100 kW) im Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement der Bundesnetzagentur beschrieben.

Der Anlagenbetreiber hat die Wahl zwischen einem Pauschal- oder einem Spitzabrechnungsverfahren und muss sich je Anlage und je Kalenderjahr auf eines dieser Verfahren zur Berechnung der Ausfallarbeit festlegen.

Bei PV-Anlagen ohne registrierende Lastgangmessung (< 100 kW) sieht die BNetzA eine Entschädigungsberechnung mittels dem Faktorenmodell vor. Aufgrund der monatlich festen EEG- Abschlagszahlungen, die unabhängig davon - ob Sie von einer Regelungsmaßnahme betroffen waren oder nicht - immer gleich bleiben, erfahren Sie unterjährig keinen finanziellen Nachteil, wenn Ihre Anlage in der Einspeiseleistung reduziert wurde. Folglich wird der Entschädigungsanspruch erst nach erfolgter Mitteilung des Zählerstandes und der entsprechenden Jahresendabrechnung zu Beginn des Folgejahres fällig. Aus diesem Grund sind unterjährige Entschädigungszahlungen für Anlagen kleiner 100 kWp nicht vorgesehen.

Bei Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2012 besteht nach § 15 Abs. 1 EEG 2014 ausschließlich ein Anspruch auf 95% der entgangenen Einnahmen. Erst ab dem Zeitpunkt in dem die entgangenen Einnahmen in einem Jahr 1 % der Gesamteinnahmen (EEG-Vergütung + Direktvermarktung) dieses Jahres übersteigen, besteht ein Anspruch auf 100 %. Die Nachberechnung kann erst im Folgejahr erfolgen.

Alle Informationen zu den beiden Abrechnungsverfahren finden Sie im „Leitfaden zum EEG- Einspeisemanagement".

 Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Wie bekomme ich meine Entschädigung?

Entschädigungszahlung durch ein automatisiertes Gutschriftverfahren.

Die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH kann Ihnen anbieten, die jeweilige Entschädigung nach dem pauschalisierten Verfahren zu ermitteln und automatisch per Gutschrift im Folgemonat auszubezahlen. Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung kleiner 100 kW können wir Ihnen ebenfalls ein Gutschriftverfahren nach dem Faktorenmodell anbieten (siehe Leitfaden). Die Abrechnung erfolgt nach Mitteilung des Zählerstandes zum Anfang des Folgejahres.

Wird Ihre EEG-Anlage zukünftig in der Einspeiseleistung reduziert oder abgeschaltet, erhalten Sie von uns automatisch die Entschädigung per Gutschrift ausgezahlt. In diesem Fall brauchen Sie sich um nichts kümmern.

Das Gutschriftverfahren ist ein effizienter Prozess zur automatischen Abrechnung von Einspeisemanagementmaßnahmen und hat folgende Vorteile:

Eine Rechnungslegung Ihrerseits ist im Falle einer Regelung nicht mehr erforderlich - der Papierversand und die Portokosten entfallen.

Die Entschädigungszahlung erfolgt wie bei der EEG-Vergütung automatisch im Folgemonat per Gutschrift. Die erforderlichen Informationen zur EMM sind in der Abrechnung enthalten.

Eine individuelle Nachverfolgung der veröffentlichten Regeldaten ist nicht mehr notwendig. Die Kontrollmöglichkeit anhand der Veröffentlichungen bleibt natürlich erhalten.

Die Jahresendabrechnung für die Entschädigungszahlungen hinsichtlich der 95% Regelung (Inbetriebnahme nach 01.01.2012) und bei den Energieträgern Bio und Wasser (Bemessungsleistung) erfolgt automatisiert.

Die Abwicklung der Jahresabrechnung für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner 100 kW übernehmen wir.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Falle von Direktvermarktung eine Entschädigung der Ausfallmenge mit dem jeweiligen EEG-Vergütungssatz erfolgt.

Sollten Sie mit dem Gutschriftverfahren nicht einverstanden sein, können Sie uns diese Entscheidung anhand des Formblattes, das dem Erstanschreiben beiliegt, mitteilen. Diesbezüglich haben Sie natürlich weiterhin die Möglich-keit, Ihren Entschädigungsanspruch anhand einer selbst erstellten Rechnung geltend zu machen.

Entschädigungszahlungen per Rechnungslegung

Die Berechnung des Entschädigungsbetrages für die Anlagen, die dem Einspeisemanagement unterliegen, erfolgt eigenständig durch den Anlagenbetreiber.

Zu berücksichtigen sind unabhängig von der Art der Energieerzeugung die Ausfallarbeit sowie die jeweiligen Vergütungssätze und Regelungen des EEG bzw. die Vergütungsregelung nach KWK-G,

Stellen Sie bitte pro Einsatz des Einspeisemanagements eine separate Rechnung. Die zur Ermittlung der Höhe der Entschädigungszahlung notwendigen Angaben sind den Einsatzberichten zum Einspeisemanagement entsprechend der Bekanntgabe in der Rubrik „Veröffentlichung" der Stadtwerke Bayreuth zu entnehmen.

Folgende Angaben sind auf der Rechnung notwendig:
  • Gesetzliche Pflichtangaben
  • Vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Rechnungsnummer - fortlaufende Zeichen mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird
  • Angaben zum Einspeisemanagement und zur Entschädigung - auch in Form von Anlagen möglich
  • Gültige Vertragskontonummer
  • Einsatz-ID - Einspeisemanagement-Maßnahme
  • Regelungsdaten - Datum, Uhrzeit bzw. Regelungsdauer, Regelstufe (30%, 60%, 0%-Abschaltung)
  • Alle von der Maßnahme betroffenen EEG-Anlagenschlüssel und deren Inbetriebnahmedatum
  • Vergütungssatz bzw. Preise (Nachweis Direktvermarktung und Vertrag über den tatsächlich erhaltenen Preis)
  • Berechnungsweg der Ausfallarbeit mit Angabe der Leistung aller Anlagen
  • Aufzeichnungen der Windgeschwindigkeiten bzw. Strahlungsleistung der Anlage sowie deren Leistungskennlinie (nur bei Spitzabrechnung)

Hinweis: Die Entschädigungsleistung unterliegt nicht der Umsatzsteuerbarkeit, da diese Schadensersatzcharakter hat und nicht auf einem gegenseitigen Leistungsaustausch beruht. Ein Ausweis der Umsatzsteuer auf den Rechnungen zur Entschädigung wird daher abgelehnt.

An wen muss ich meine Rechnung schicken?

Bitte senden Sie jede Rechnung in einer separaten E-Mail als PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse:

einspeiser@stadtwerke-bayreuth.de

Alternativ können Sie die Rechnung per Post an folgende Adresse senden:

Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH
Abt. Netzmanagement
Birkenstr. 2
95447 Bayreuth

Vorbehalt

Die Stadtwerke Bayreuth behält sich vor, die Höhe der Entschädigungszahlung durch einen Fachkundigen prüfen zu lassen. Gleiches gilt für die Verifizierung von Angaben des Anlagenbetreibers im Rahmen der Ermittlung der Entschädigungshöhe.

Die Auszahlung des Entschädigungsbetrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EEG 2014 bzw. KWK-G vorliegen.

Sie haben Fragen?

Uwe Richter

Hausanschluss Strom, EEG-Anlagen, Technische Auskünfte 

Telefon: 0921 600-321
Fax: 0921 600-349

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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