Die genannten Gastarife gelten nur für private Haushalte:
- Preise gültig ab 01.10.2024.
- Bruttopreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Bestpreisabrechnung: Die Abrechnung Ihres gesamten Jahresverbrauchs erfolgt automatisch nach der günstigsten Preisregelung innerhalb des gewählten Tarifs.
- Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt zwölf volle Kalendermonate gerechnet ab Lieferbeginn. Danach läuft der Vertrag automatisch unbefristet weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
- 1 Im genannten Grundpreis ist der Preis für den Messstellenbetrieb mit einem für einen Haushalt üblichen Balgengaszähler der Größe G 2,5 - G 6 enthalten. Den Preis hierfür und für andere Zähler finden Sie auf dem Preisblatt.
- Alle Informationen zu Abrechnung, Zahlungsbedingungen, Preisanpassungen sowie Haftungs- und Entschädigungsregelungen finden Sie in den Allgemeinen Gaslieferbedingungen.
- Haben Sie Fragen oder Änderungen zum Thema "Messstellenbetreiber"? Wir helfen Ihnen im Kundencenter gerne weiter.
Welcher grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihre Messstelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Netzgebiet. Wer in den von uns belieferten Netzgebieten der aktuell grundzuständige Messstellenbetreiber ist, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
| Netzgebiet: | grundzuständiger Messstellenbetreiber |
|---|---|
| Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH Bayernwerk Netz GmbH Netzgebiet der Stadtwerke Kulmbach Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH | Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH Bayernwerk Netz GmbH Stadtwerke Kulmbach Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH |
Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie.
Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.
Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.
Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).
Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG.
Verfügen Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.
Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Sie haben Fragen? Wir sind persönlich für Sie da: In unserem Kundencenter an der ZOH, mitten in Bayreuth. Telefon: 0921 600-777
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da
Kundencenter Energie & Wasser
Für Ihre Fragen rund um Strom, Gas, Wasser und Elektromobilität
Öffnungszeiten :
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Fr. 8 – 13 Uhr
An der ZOH:
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