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Neuigkeiten

Informationen zur Situation auf dem Energiemarkt

Ein Thema betrifft uns im Moment alle: die Situation an den Energiemärkten. Russland liefert kein Erdgas mehr, außerdem steigen die Energiepreise in ungeahnte Höhen – und mit ihnen die Sorgen vieler Menschen.

12.10.2023

Informationen der Stadtwerke Bayreuth

Sie erhalten von uns daher Informationen zur Preisentwicklung. Außerdem erklären wir, wie die Lage ist, was die Ursachen sind und worauf es jetzt besonders ankommt.

  • Wie funktionieren die vom Bund finanzierten Preisdeckel, die zum 1. März greifen?
  • Steuersenkungen und Dezember-Soforthilfe - Infos rund um weitere finanzielle Hilfen des Bundes    
  • Informationen zur Entwicklung der Energiepreise
  • Kann ich selbst etwas tun?
  • Informationen zur Versorgungssicherheit

Informationen rund um die vom Bund finanzierten Preisbremsen

Bedingt durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind die Energiepreise in Deutschland stark gestiegen. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, Haushalte und Unternehmen in diesem Bereich zunächst bis Ende dieses Jahres aus Bundesmitteln zu unterstützen. Bereits im Dezember gab es für Gas- und FernwärmekundInnen eine Soforthilfe. Ab März greifen nun Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme, die durch den Bund finanziert werden. Für die Monate Januar und Februar 2023 gelten die Preisbremsen ebenfalls – sie werden rückwirkend im März vergütet. Auch Contracting-Kunden profitieren von den Preisbremsen.

Die Preise werden für Haushalte und kleine sowie mittelständische Unternehmen gedeckelt, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas bzw. 30.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen. Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs fallen so höchstens 12 Cent (Gas), 40 Cent (Strom) bzw. 9,5 Cent (Fernwärme, außer diese wird durch Dampf erzeugt) je Kilowattstunde an – alle genannten Preise sind Bruttopreise. Für die restlichen 20 Prozent des Jahresverbrauchs gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Zusätzlich fällt davon unabhängig der vertraglich vereinbarte Grundpreis an. Damit die VerbraucherInnen bereits ab März entlastet werden, errechnet sich anhand der prognostizierten Jahresverbräuche ein individueller Entlastungsbetrag, der monatlich gutgeschrieben wird.

Wer weniger verbraucht als prognostiziert, erhält im Rahmen der Jahresabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis.

Für große Unternehmen sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen.

Wie hoch Ihre individuelle Entlastung ist, berechnen wir für Sie und informieren Sie so schnell wie möglich, wie sich die Preisbremsen auf Ihren individuellen Abschlag auswirken. Um sich bereits jetzt ein Bild machen zu können, haben wir für Sie einige Beispiele berechnet, die bereits unsere ab 1. März gültigen Arbeitspreise verwenden.:

Preisbremse Gas

Frau Mayer hat einen prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Gas und hat den Gastarif MeinSparGas gewählt:

Regulärer Preis ab 1. März

15.000 Kilowattstunden x 19,26 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde2.889 Euro

Preis mit Preisbremse

12.000 Kilowattstunden x 12 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde1.440 Euro
+ 3.000 Kilowattstunden x 19,26 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde577,80 Euro
Preis mit Preisbremse für Frau Mayer2.017,80 Euro

Monatlicher Entlastungsbetrag

12.000 Kilowattstunden x 7,26 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde
(= Vertragsarbeitspreis – Preisdeckel)
871,20 Euro
/ 12 Monate 
Monatlicher Entlastungsbetrag für Frau Mayer72,60 Euro

Preisbremse Strom

Frau Mayer hat einen prognostizierten Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden Strom und hat den Stromtarif MeinSparStrom gewählt:

Regulärer Preis ab 1. März

2.500 Kilowattstunden x 45,14 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde1.128,50 Euro

Preis mit Preisbremse

2.000 Kilowattstunden x 40 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde800 Euro
+ 500 Kilowattstunden x 45,14 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde225,70 Euro
Preis mit Preisbremse für Frau Mayer1.025,70 Euro

Monatlicher Entlastungsbetrag

2.000 Kilowattstunden x 5,14 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde
(= Vertragsarbeitspreis – Preisdeckel)
102,80 Euro
/ 12 Monate 
Monatlicher Entlastungsbetrag für Frau Mayer8,57 Euro

Preisbremse Fernwärme

Frau Mayer ist an das Fernwärmenetz des Heizwerks Röntgenstraße angeschlossen und hat einen prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Wärme:

Regulärer Preis zum 1. März

15.000 Kilowattstunden x 16,55 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde2.482,50 Euro

Preis mit Preisbremse

12.000 Kilowattstunden x 9,5 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde1.140 Euro
+ 3.000 Kilowattstunden x 16,55 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde 496,50 Euro
Preis mit Preisbremse für Frau Mayer1636,50 Euro

Monatlicher Entlastungsbetrag

12.000 Kilowattstunden x 7,05 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde
(= Vertragsarbeitspreis – Preisdeckel)
846 Euro
/ 12 Monate 
Monatlicher Entlastungsbetrag für Frau Mayer70,50 Euro

Nein, das Gesetz sieht vor, dass ausschließlich der Preis je Kilowattstunde (Arbeitspreis) für einen Teil Ihres prognostizierten Verbrauchs gedeckelt wird.

Die Preisbremsen gelten seit dem 1. März – rückwirkend greift sie auch für die Monate Januar und Februar. Aktuell gelten die Preisbremsen bis Ende 2023, die Bundesregierung kann sie bis zum 30. April 2024 verlängern.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme gelten ab März. Wir berechnen für Sie Ihren individuellen Entlastungsbetrag und passen dementsprechend Ihren Abschlag an. Erstmals profitieren Sie Ende März von den Preisbremsen, da Ihr Abschlag immer zum Monatsende fällig wird. Im März werden Sie besonders stark entlastet, weil Ihnen dann auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar gutgeschrieben werden.

Es war sehr anspruchsvoll, die gesetzlichen Vorgaben der Preisbremsen in unsere IT-Systeme zu integrieren. Letztlich hat uns der Gesetzgeber nur sehr wenig Zeit hierfür gewährt. Daher war es leider nicht möglich, Sie noch im März per Brief zu informieren, wie stark die Preisbremsen Ihre Abschläge verringern. Selbstverständlich arbeiten wir daran: Sie finden Ihr persönliches Informationsschreiben Anfang April in Ihrem Briefkasten.

Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, kümmern wir uns um alles. Wir berechnen Ihren individuellen Entlastungsbetrag und reduzieren automatisch Ihren monatlichen Abschlag. Im März schreiben wir Ihnen zudem Ihren individuellen Entlastungsbetrag der Monate Januar und Februar gut.
Sollten Sie Ihren Abschlag selbst überweisen oder sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen anzupassen. Wir informieren Sie Anfang April per Brief, wie hoch Ihr neuer Abschlag ist. Alternativ verrechnen wir Ihren Entlastungsanspruch mit Ihrer Jahresabrechnung - Ihnen geht kein Cent verloren. Wenn Sie möchten, dass wir uns in Zukunft um Ihre Bezahlung kümmern sollen, erteilen Sie uns gerne ein Lastschriftmandat.

Ja und am 5. April hat das Kabinett sogar beschlossen, dass der Strompreis für HeizstromkundInnen sogar bei 28 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden soll. 

Die Bundesregierung schreibt hierzu: "Die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde entlastet Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig. Heizstrom ist nämlich in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom. Trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen. Damit die Entlastung bei den Haushalten ankommt, will die Bundesregierung den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde senken."

Noch ist das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Heizstrombremse nicht abgeschlossen.

Selbstverständlich werden auch Sie bereits im März entlastet. Für den März-Abschlag bitten wir Sie, Ihre Überweisung oder Ihren Dauerauftrag vorerst zurückzuhalten. Spätestens Anfang April erhalten Sie Ihr persönliches Informationsschreiben, in dem wir Sie über die Preisbremsen und Ihre neuen Abschläge informieren. Bitte überweisen Sie uns auf dieser Grundlage den März-Abschlag, der dann auch die die Entlastungsbeträge für Januar, Februar und März enthält. Zudem bitten wir Sie, Ihre Überweisung oder ihren Dauerauftrag für die folgenden Abschlage anzupassen. Wenn Sie möchten, dass wir uns in Zukunft um Ihre Bezahlung kümmern sollen, erteilen Sie uns gerne ein Lastschriftmandat.

Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Abschläge nicht negativ werden dürfen. Sollte also die Summe Ihrer Entlastungsbeträge höher als Ihr monatlicher Abschlag sein, schreiben wir Ihnen im März so viele Entlastungsbeträge gut, dass ein geringer Restabschlag verbleibt. Den Ihnen dann noch zustehende Entlastungsbetrag verrechnen wir mit dem Folgemonat – Ihnen geht kein Geld verloren

Die Preisbremsen greifen für 80 Prozent Ihrer Jahresverbrauchsprognose, die Ihr Netzbetreiber bereits im Vorjahr für Sie erstellt hat. Ihr persönliches Entlastungskontingent steht also bereits fest. Verbrauchen Sie weniger als die 80 Prozent, zahlen Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie den staatlich gedeckelten Preis. Verbrauchen Sie mehr, als Ihr Entlastungskontingent vorsieht, zahlen Sie für jede zusätzliche Kilowattstunde den vertraglich vereinbarten Preis.

Auf jeden Fall, denn grundsätzlich spart jede eingesparte Kilowattstunde Energie bares Geld. Hinzukommt, dass die Energiepreise ab März zwar gedeckelt sind, allerdings nur bis zu einem Wert von 80 Prozent des angesetzten Jahresverbrauchs – für den Rest fallen die vertraglich vereinbarten Preise an. Besonders viel sparen alle, die weniger als im Vorjahr verbrauchen.

MieterInnen sind oft nicht selbst Kunden beim Gas- oder Wärmeversorger. Kunden sind in diesem Fall die VermieterInnen, daher erhalten diese die Entlastung über den Versorger. VermieterInnen (bzw. die Verwaltung im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft) müssen die Entlastungen aber an ihre Mieter weitergeben, und zwar im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Zahlreiche Infos bietet unter anderem der Deutsche Mieterbund.

Der Bundestag hat die Voraussetzung dafür geschaffen, eine Härtefallregelung für NutzerInnen von Pellets-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen einzurichten. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 kann – einer speziellen Berechnung folgend – ein Entlastungsanspruch von bis zu 2.000 Euro entstehen. Weitere Informationen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Steuersenkungen und Dezember-Soforthilfe – Infos rund um weitere finanzielle Hilfen des Bundes

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Gas und Fernwärme der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Selbstverständlich geben wir diesen Vorteil an Sie weiter.

Die Energiekrise führt zu hohen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, gibt es mehrere durch den Bund finanzierte Entlastungen. Eine davon ist die Dezember-Soforthilfe, die die Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember erhalten werden, die den Zeitraum bis zur geplanten Gaspreisbremse (voraussichtlich ab 1. März 2023) überbrückt.

Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ebenfalls entlastet werden kleine und mittelständische Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Auch Wärmelieferungen aus Contracting-Verträgen an jene Kundengruppen fallen unter die Dezember-Soforthilfe.

Es ist gesetzlich geregelt, wie wir Ihre individuelle Dezember-Soforthilfe berechnen müssen: Sie umfasst ein Zwölftel des Betrags, der sich aus Ihrem üblichen Jahresverbrauch (Stand September 2022) und den ab 1. Dezember 2022 geltenden Gaspreisen ergibt.

Ein Beispiel: Frau Mayer verbraucht pro Jahr 15.000 Kilowattstunden Gas. Im günstigsten Tarif der Stadtwerke bezahlt sie pro Kilowattstunde 18,19 Cent und einen jährlichen Grundpreis in Höhe von 131,61 Euro.

15.000 Kilowattstunden x 18,19 Cent Arbeitspreis je Kilowattstunde / 12227,38 Euro
131,61 Euro jährlicher Grundpreis / 1210.97 Euro
Dezember-Soforthilfe für Frau Mayer238,35 Euro

Auch Mieterinnen und Mieter erhalten die Entlastung. Es ist gesetzlich geregelt, dass Ihr Vermieter Ihre individuelle Entlastung mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechnen muss.

Wir buchen Ihren Abschlag am Monatsende ab. Entlastet werden Sie, indem Ihr Gasabschlag im Dezember deutlich geringer ausfällt.

Nein, wir erledigen das für Sie, indem wir Ihre individuelle Entlastung berechnen. Sollten Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben, verrechnen wir Ihren Abschlag Ende Dezember automatisch mit Ihrem persönlichen Entlastungsbetrag.

Ihre individuelle Dezember-Soforthilfe erhalten Sie, indem wir Ihren Abschlag Ende Dezember um exakt Ihren errechneten Entlastungsbetrag reduzieren. Sie erhalten also keine Auszahlung, sind aber durch dieses Vorgehen im Dezember weniger stark belastet.

Die Wahl liegt ganz bei Ihnen: Entweder Sie setzen mit der Dezemberüberweisung aus, oder Sie überweisen regulär. In beiden Fällen berücksichtigen wir Ihre individuelle Entlastung bei Ihrer Jahresabrechnung – Ihnen geht kein Cent Ihrer individuellen Dezember-Soforthilfe verloren. Wenn Sie möchten, dass wir uns in Zukunft um Ihre Bezahlung kümmern sollen, erteilen Sie uns einfach ein Lastschriftmandat.

Grundsätzlich verrechnen wir Ihren Gasabschlag im Dezember mit Ihrem individuellen Entlastungsbetrag. Ihren Gasabschlag haben wir im Zuge der leider notwendigen Preiserhöhungen im November angepasst, damit Sie bei Ihrer Jahresabrechnung keine hohe Nachzahlung erwartet. Daher kann es sein, dass ein kleiner Restbetrag bleibt, den wir für unsere Gaslieferungen im Dezember von Ihrem Konto abbuchen. Übrigens: Die Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser werden nicht vom Staat entlastet und fallen in voller Höhe an.

Auf jeden Fall. Ihre persönliche Entlastung errechnen wir anhand Ihrer Verbrauchsprognose, die längst feststeht, und nicht anhand Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Wenn Sie also die Heizung weniger stark aufdrehen, können Sie bares Geld sparen – und erhalten zusätzlich Ihre individuelle Dezember-Soforthilfe. Zudem helfen Sie dadurch, dass wir alle sicher durch den Winter kommen.

Sollten Sie im Dezember keinen regulären Abschlag bezahlen, verrechnen wir Ihren persönlichen Entlastungsbetrag bei Ihrer nächsten regulären Abschlagszahlung im Januar.

Ja, viele unsere FernwärmekundInnen (maximaler Jahresverbrauch 1,5 Gigawattstunden) erhalten im Dezember die vom Bund finanzierte Entlastung. Allerdings wird ihre Dezember-Soforthilfe aufgrund struktureller Unterschiede zwischen Gas- und Wärmesektor anders ermittelt als für ErdgaskundInnen: Es wurde definiert, dass FernwärmekundInnen eine Entlastung in Höhe des 1,2-Fachen des Septemberabschlags erhalten sollen. Da wir lediglich elf Abschläge anfordern, müssen wir laut Gesetz als Basis für Ihren Abschlag ein Zwölftel Ihrer elf Abschläge heranziehen. Wird Ihr Fernwärmeverbrauch monatlich abgerechnet, müssen wir Ihren durchschnittlichen Rechnungsbetrag im Zeitraum von Oktober 2021 bis September 2022 berechnen. Dieser Durchschnittswert wird um 20 Prozent erhöht und ergibt so Ihren individuellen Entlastungsbetrag. Anschaulicher wird es natürlich mit Beispielen:

Abschlagszahlung bei jährlicher Abrechnung

Frau Mayer erhält von uns einmal pro Jahr eine Abrechnung und sie zahlt monatliche Abschläge in Höhe von 250 Euro. Da wir pro Jahr lediglich elf Abschläge von ihr anfordern, müssen wir zur Berechnung Ihrer individuellen Soforthilfe einen Monatsmittelwert bilden:

250 Euro (Abschlag)* 11: 12 (Kalendermonate)= 229,17 Euro

Dieser durchschnittliche Abschlagsbetrag wird nach der gesetzlichen Vorgabe mit dem Faktor 1,2 multipliziert.

229,17 Euro*1,2= 275 Euro

So ergibt sich für Frau Mayer eine individuelle Soforthilfe in Höhe von 275 Euro.

Monatliche Rechnung

Frau Mayer erhält eine monatliche Abrechnung. Im Winter braucht sie viel Wärme, im Sommer natürlich wenig. Durchschnittlich hat sie in den zwölf Monaten vor September 2022 pro Monat 229,17 Euro für ihre Fernwärme bezahlt.

229,17 Euro*1,2= 275 Euro

Auch in diesem Fall ergibt sich für Frau Mayer eine individuelle Soforthilfe in Höhe von 275 Euro.

Wenn Sie einen monatlichen Abschlag bezahlen, reduzieren wir diesen um Ihren persönlichen Entlastungsbetrag. Sollte Ihre Entlastung höher als Ihr monatlicher Abschlag sein, berücksichtigen wir dies selbstverständlich bei Ihrer Jahresabrechnung. Dort werden wir Ihren Entlastungsbetrag separat ausweisen – Ihnen geht kein Cent verloren.

Sollten Sie eine monatliche Abrechnung erhalten, verrechnen wir Ihren persönlichen Entlastungsbetrag mit Ihrer Rechnung im Dezember, den wir dort separat ausweisen.

Damit wir die Dezember-Soforthilfe erfolgreich für Sie umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kundinnen und Kunden an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben. Dies betrifft folgende Daten:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abschlagszahlung für September
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums

Grundsätzlich haben nur Haushalte und kleinere Unternehmen einen Anspruch auf die Soforthilfe im September. Der Gesetzgeber hat aber Ausnahmen definiert: Unabhängig vom Verbrauch werden zudem auch größere Verbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen entlastet. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Wir bitten derartige Unternehmen bzw. Einrichtungen, uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darzulegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Informationen zur Entwicklung der Energiepreise

Der Preisanstieg für Strom und Gas begann bereits im Herbst 2021. Grund dafür war das Hochfahren der Weltwirtschaft nach dem coronabedingten Einbruch und die starke Nachfrage vor allem in Asien. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat Erdgas weiter verteuert. Weshalb? Weil Russland seit langem unser wichtigster Erdgaslieferant war. Als Reaktionen auf westliche Sanktionen liefert Russland inzwischen kein Gas mehr nach Deutschland. Das sorgt dafür, dass kurzfristig Gas an anderer Stelle gekauft werden muss, was sehr teuer ist.

Ab dem 1. März kostet eine Kilowattstunde Gas in unserem günstigsten Tarif 19,26 Cent – 1,07 Cent mehr als bisher. Strom verteuert sich um 10,72 Cent je Kilowattstunde und kostet ab dem 1. März 45,14 Cent je Kilowattstunde. An den jährlichen Grundpreisen sowohl für Strom als auch für Gas ändert sich nichts.

Das hat damit zu tun, wie wir die Energie einkaufen, die wir Ihnen liefern. Um für Sie ein verlässlicher Partner zu sein und Preisspitzen an den Handelsplätzen glätten zu können, halten wir das Risiko beim Energiekauf so gering wie möglich. Wie das geht? Einen Großteil der Energie kaufen wir mittelfristig über sogenannte Termingeschäfte ein. So können wir uns künftig benötigte Mengen bis zu sechs Jahre im Vorhinein zu einem heute vereinbarten Preis sichern. Steigen die Preise an den Handelsplätzen, profitieren Sie, weil wir zu günstigeren Konditionen eingekauft haben – diesen Vorteil geben wir an Sie weiter. So konnten wir Ihnen gerade in der ersten Hälfte des Jahres 2022 im Vergleich zu anderen Energieversorgern verhältnismäßig günstige Preise anbieten. Diese Situation hat sich inzwischen geändert, da auch unsere Einkaufspreise extrem gestiegen sind, was sich nun immer stärker auf unsere Preise auswirkt. Daran ändern leider auch die gesunkenen Börsenpreise vorerst nichts. Versprechen können wir Ihnen allerdings, dass die gesunkenen Preise, die im Vergleich zu den Vorjahren immer noch sehr hoch sind, in jedem Fall bei Ihnen ankommen – allerdings zeitverzögert.

Auch wir würden gerne Strom zu konstant günstigen Preisen einkaufen. Leider gelten auch im Energiehandel die Regeln des Marktes, nach denen sich der Preis aus Angebot und Nachfrage bildet. Kein Erzeuger verkauft seine Ware unter Wert, sondern auf Basis des Marktpreises. Das gilt für Strom und auch für Ökostrom. Derzeit ist das Stromangebot sehr knapp – bei gleichbleibend hoher Nachfrage. Diesen Mechanismen können auch wir uns nicht entziehen. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir diese Möglichkeiten prüfen und, wenn sie wirtschaftlich sind, nutzen.

Preiserhöhungen sind auch dieses Jahr im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers erlaubt. Wenn also die Kosten für die Energieversorger steigen, dürfen sie diese Zusatzkosten an ihre KundInnen weitergeben. Dass dabei alles mit rechten Dingen zugeht, darüber wacht das Bundeskartellamt. Stellt es Verstöße fest, drohen hohe Strafen.

Bezogen auf unseren günstigsten Gastarif sehen die Preisbestandteile für einen Jahresverbrauch über 4.936 Kilowattstunden ab dem 1. März wie folgt aus:

Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde in Cent je Kilowattstunde
Erdgassteuer0,550
Konzessionsabgabe0,030
Belastung aus Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)0,546
Energie, Netzentgelte, Umlagen, Service16,874
Netto-Arbeitspreis18,000
Mehrwertsteuer1,260
Brutto-Arbeitspreis19,26
Grundpreis in Euro pro Jahr
Netzentgelte, Messkosten, Service                                             123,00
Netto-Grundpreis123,00
Mehrwertsteuer8,61
Brutto-Grundpreis131,61

Grundsätzlich ist es gut, dass Sie wenig Energie verbraucht haben. Allerdings können wir deshalb Ihren Abschlag nicht verringern. Das liegt daran, dass wir alle im Sommer deutlich weniger Energie verbrauchen, weil die Heizung in den meisten Fällen aus bleibt. Ihren Abschlag gestalten wir so, dass Ihre monatliche Belastung konstant ist: Im Sommer zahlen Sie also etwas mehr, als Sie eigentlich verbrauchen. Im Winter zahlen Sie durch Ihre Abschläge wiederum weniger, obwohl Sie dann viel Energie zum Heizen brauchen. Würden wir - ausgehend von Ihrem Verbrauch im Sommerhalbjahr - Ihren Abschlag verringern, käme mit der Jahresabrechnung eine erhebliche Nachzahlung auf Sie zu, was wir in Ihrem Sinne vermeiden möchten.

Hilfe bekommen Sie eventuell beim Sozialamt oder beim Jobcenter – bitte melden Sie sich möglichst schnell bei den genannten Behörden. Dauerhafte Zahlungsprobleme können wir als Energieversorger leider nicht abfedern.

Wenn Sie bei Ihrer Jahresabrechnung eine Nachzahlung erhalten haben und diese nicht leisten können, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Sie erreichen uns unter 0921 600-790, damit wir nach einer gemeinsamen Lösung suchen können. Hilfe bekommen Sie eventuell auch beim Sozialamt oder beim Jobcenter.

Kann ich selbst etwas tun?

Wir haben für Sie Tipps zusammengetragen, wie Sie schnell viel Energie sparen können – ohne teure Geräte anschaffen zu müssen. So schonen Sie Ihren Geldbeutel und tragen dazu bei, dass wir auch im Winter genügend Energie in Form von Wärme und Strom haben – denn jede Kilowattstunde zählt.

Zu den Energiespartipps

Auf keinen Fall: Elektrolüfter sollten Sie – wenn überhaupt – nur ergänzend zu Ihrer normalen Heizung einsetzen, denn sie haben drei entscheidende Nachteile:

  1. Sie sind nicht für einen Dauerbetrieb ausgelegt.
  2. Mit Strom zu heizen, ist immer noch teurer als mit Gas.
  3. Unser Stromnetz hat zwar Reserven, es ist aber nicht darauf ausgelegt, dass ausschließlich mit Strom geheizt wird.

Perspektivisch ist diese Frage vor allem dann spannend, wenn Ihre Öl- oder Gasheizung ohnehin älter ist und ein Austausch notwendig wird. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass ab 2025 in Bestands- und Neubauten Öl- oder Gasheizungen nicht mehr als alleinige Heizung eingebaut werden dürfen. Weil das Thema sehr komplex ist, raten wir Ihnen, sich Tipps von einem Energieberater zu holen. Sollten Sie sich für Contracting – quasi ein Leasing für die Heizung – interessieren, melden Sie sich bitte per Mail(waerme@stadtwerke-bayreuth.de) bei uns.

Informationen zur Versorgungssicherheit

Nach dem aktuellen Lagebericht der Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung stabil. Insgesamt bewertet die Bundesnetzagentur die Lage als weniger angespannt als zu Beginn des Winters. Sie erachtet es als unwahrscheinlich, dass diesen Winter zu wenig Gas verfügbar sein wird. Das Ziel, dass unsere Speicher am Ende des Winters noch mindestens zu 40 Prozent gefüllt sind, wird nach Aussagen der Bundesnetzagentur aller Voraussicht nach erreicht.

Rückblende: Als Russland seine Gaslieferungen eingestellt hat, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Gasversorgung zu sichern: Norwegen und die Niederlande, als mittlerweile größte Gaslieferanten Deutschlands, liefern seit dem Ausbruch des Angriffskrieges in der Ukraine mehr Gas, wodurch ein Teil des fehlenden russischen Gases ersetzt werden konnte.

Außerdem soll schon bald LNG, also verflüssigtes Erdgas, das mit großen Tankschiffen transportiert werden kann, eine große Rolle in der deutschen Erdgasversorgung spielen. Bisher hatte Deutschland keine LNG-Terminals, an denen die Tankschiffe das Gas hätten ins deutsche Erdgasnetz einspeisen können. Seit Mitte November 2022 ist die erste LNG-Anlande-Anlage in Wilhelmshaven betriebsbereit, das Flüssiggas-Terminal in Lubmin folgte im Januar 2023 - weitere sollen folgen. Die Bundesregierung verhandelt darüber hinaus mit potentiellen Lieferländern – weltweit größter LNG Exporteur ist nach eigenen Angaben derzeit die USA.
Unabhängig davon ist es das Ziel der Bundesregierung, so viel Gas wie möglich einzusparen. Daher ist es bereits vorgesehen, verstärkt Kohlekraftwerke zur Stromproduktion einzusetzen, um möglichst wenig auf Gaskraftwerke zurückgreifen zu müssen. Zudem sind wir alle – vom Industriebetrieb bis hin zu Privathaushalten – aufgefordert, so viel Gas wie möglich zu sparen.

Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Krisensituationen. Er sieht insgesamt drei Stufen vor:

Frühwarnstufe: Sie wurde im März 2022 von Wirtschaftsminister Robert Habeck ausgerufen, weil sich infolge des Angriffskrieges in der Ukraine die Gasversorgungslage verschlechtert hat. In der Frühwarnstufe ging es vor allem um detaillierte Kommunikationstests, die auch wir absolviert haben.

Alarmstufe: Nachdem im Juni 2022 deutlich weniger russisches Erdgas in Deutschland angekommen war, wurde die Alarmstufe ausgerufen. Vor allem geht es hierbei darum, dem Energiemarkt zu helfen, auftretende Probleme selbst zu lösen.

Notfallstufe: Bislang wurde die Notfallstufe noch nicht ausgerufen. Dies geschähe, sollten alle bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen und es käme zu einer Gasmangellage. Dann würde der Staat entscheiden, wer noch Gas bekommt. Nach aktueller Gesetzeslage würden zuerst große Industriebetriebe kein Gas mehr erhalten. Das soll sicherstellen, dass Privathaushalte und soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser weiterhin mit Gas versorgt werden können.

Ja, bereits in der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas haben wir intensive Kommunikationstests mit den vorgelagerten Netzbetreibern absolviert. Seitdem ist der Datenaustausch – beispielsweise tagesaktuelle Verbrauchsdaten – intensiviert worden, damit die vorgelagerten Netzbetreiber und in letzter Instanz die Bundesnetzagentur immer auf ein aktuelles Lagebild zurückgreifen können. Zudem fragen wir größere Unternehmen ab, inwiefern sie statt Gas auf andere Energieträger zurückgreifen können. Auch gibt es einen Austausch mit den größeren Unternehmen im Netzgebiet, um sicherzustellen, dass die Kommunikation im Ernstfall funktioniert.

Auch die Stadtwerke Bayreuth sparen Energie ein. In unseren Bädern sparen wir, beispielsweise indem wir Außenbecken nicht mehr beheizen, oder indem wir die Wassertemperatur senken. Außerdem verzichten die Stadtwerke auf die Beleuchtung aller Logos an den Standorten. Und wir haben unsere Kolleginnen und Kollegen dazu aufgerufen, auch in unseren Büros verstärkt Energie zu sparen.

Die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Bayreuth ist auf Gas angewiesen. Da ein Großteil unserer Kunden als geschützt gilt, ist deren Versorgung mit Fernwärme vorerst sicher. Erst wenn zu wenig Gas verfügbar ist, obwohl bereits große Industriebetriebe ihre Produktion eingeschränkt oder eingestellt haben, könnte es zu Einschränkungen kommen.

Die Energiekrise hat auch die Gefahr eines flächendeckenden und länger andauernden Stromausfalls – eines Blackouts – in den öffentlichen Fokus gerückt. Und ja: Ausgeschlossen ist das nicht. Aber: Ein Blackout ist noch immer unwahrscheinlich. Schon seit vielen Jahren geht die Energiebranche mit dem durch die Energiewende bedingten Wandel des Energiesystems um. Sonnen- und Windenergie sind zwar volatil, und damit nicht grundlastfähig, allerdings haben insbesondere die großen Übertragungsnetzbetreiber funktionierende Prognosemechanismen und Prozesse geschaffen. So können sie schnell und präzise agieren. Ebenso steht die IT-Sicherheit seit langem im Fokus und die Netzbetreiber erfüllen zahlreiche Vorgaben, weswegen man sagen kann, dass der Energiesektor im Bereich der IT-Sicherheit zu einem der am strengsten regulierten Sektoren in Deutschland gehört.

Weil für die Stromproduktion auch Gaskraftwerke im Einsatz sind. Müssen diese weniger Strom produzieren, sparen wir automatisch Gas. Und: Angesichts hoher Kosten für Energie ist für viele Menschen jeder gesparte Euro Gold wert. Daher gilt auch beim Strom: Jede Kilowattstunde zählt.

Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Energieversorgung

Kundenbetreuung Stadtwerke Bayreuth

Kundencenter Energie & Wasser

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Telefon: 0921 600-777
Fax: 0921 600-473

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Mo. bis Do. 9 – 16 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

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Fr. 8 – 13 Uhr

An der ZOH:
Kanalstraße 19
95444 Bayreuth

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Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
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95447 Bayreuth


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