Netzstabilität: EEG-Anlagen werden zeitweise abgeregelt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Schliessen

Neuigkeiten

Netzstabilität erfordert Abregelung von EEG-Anlagen

Aufgrund eines Überangebots an Strom im Netz mussten wir auf Anweisung des übergeordneten Netzbetreibers EEG-Anlagen im Stadtgebiet zeitweise abregeln. Die Stadtwerke Bayreuth kümmern sich selbstverständlich um die gesetzlich vorgesehene Entschädigung für die entgangene Einspeisevergütung.

02.07.2025

Photovoltaikanlage Schalthaus Mitte

In den vergangenen Tagen war zu viel Energie im Stromnetz vorhanden – insbesondere durch hohe Einspeisung aus Photovoltaikanlagen bei gleichzeitig geringem Verbrauch im Netz. Um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten, mussten wir auf Anweisung des vorgelagerten Netzbetreibers – und den gesetzlichen Vorgaben folgend (§§ 13 (1), 14 (1) und 14 (1c) EnWG) – EEG-Anlagen (vor allem PV-Anlagen) abregeln.

Diese Maßnahme hat zwei positive Effekte für das Stromnetz

  1. Reduzierung der Einspeiseleistung: Weniger Strom aus EEG-Anlagen entlastet das Netz.
  2. Erhöhung des Strombezugs: Da abgeregelte Anlagen keinen Eigenverbrauch mehr decken, wird zusätzlicher Strom aus dem Netz bezogen, was ebenfalls zur Stabilisierung beiträgt.

Was ist passiert?

  • Am 30. Juni und 1. Juli mussten wir umfangreiche Regelmaßnahmen umsetzen. In der Zeit von 10 bis 16 Uhr wurde eine Reduzierung der Einspeisung um insgesamt 7 Megawatt angefordert. Betroffen waren zunächst cirka 40 größere Anlagen über 100 Kilowatt, die wir über unsere Fernwirktechnik gezielt steuern konnten.
  • Am 2. Juli wurde die Maßnahme verschärft: Zwischen 9 und 16 Uhr mussten wir die Einspeiseleistung um 13 Megawatt reduzieren. Neben den bereits abgeregelten größeren Anlagen mussten wir zusätzlich rund 200 kleinere EEG-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 30 und 100 Kilowatt abregeln. Diese Anlagen sind über Rundsteuertechnik eingebunden.

Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiberin oder -betreiber?
Wenn Ihre Anlage derzeit keine Einspeisung zeigt, liegt dies sehr wahrscheinlich an einer solchen Regelmaßnahme. Die Schaltung erfolgte auf gesetzlicher Grundlage und auf Anweisung des übergeordneten Netzbetreibers – wir als Stadtwerke Bayreuth sind verpflichtet, diese kurzfristig umzusetzen.

Erhalten Sie als Anlagenbetreiberin oder -betreiber eine Vergütung für die entgangene Einspeisevergütung?
Ja, wir übernehmen für Sie die Auszahlung dieser Entschädigung. Sie müssen hierfür nichts unternehmen – die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

Sie haben Fragen?

Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


Zertifikate & Netzwerke


Telefonnummern und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite:

Kontakt

Sie haben eine Nachricht für uns?

Kontaktformular

24/7 Entstörungsdienst

Störung melden

 

Unsere App: Energie einfach digital

Holen Sie sich die kostenfreie App der Stadtwerke Bayreuth und behalten Sie Ihre Verträge im Blick. 

  • Zählerstand per Foto melden
  • Abschlag einfach anpassen
  • Tarife und Rechnungen einsehen

App kostenlos herunterladen

Rund um die Uhr für Sie erreichbar sind wir natürlich auch direkt auf unserer Webseite:

Umzug & Änderungen