In den vergangenen Tagen war zu viel Energie im Stromnetz vorhanden – insbesondere durch hohe Einspeisung aus Photovoltaikanlagen bei gleichzeitig geringem Verbrauch im Netz. Um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten, mussten wir auf Anweisung des vorgelagerten Netzbetreibers – und den gesetzlichen Vorgaben folgend (§§ 13 (1), 14 (1) und 14 (1c) EnWG) – EEG-Anlagen (vor allem PV-Anlagen) abregeln.
Diese Maßnahme hat zwei positive Effekte für das Stromnetz
- Reduzierung der Einspeiseleistung: Weniger Strom aus EEG-Anlagen entlastet das Netz.
- Erhöhung des Strombezugs: Da abgeregelte Anlagen keinen Eigenverbrauch mehr decken, wird zusätzlicher Strom aus dem Netz bezogen, was ebenfalls zur Stabilisierung beiträgt.
Was ist passiert?
- Am 30. Juni und 1. Juli mussten wir umfangreiche Regelmaßnahmen umsetzen. In der Zeit von 10 bis 16 Uhr wurde eine Reduzierung der Einspeisung um insgesamt 7 Megawatt angefordert. Betroffen waren zunächst cirka 40 größere Anlagen über 100 Kilowatt, die wir über unsere Fernwirktechnik gezielt steuern konnten.
- Am 2. Juli wurde die Maßnahme verschärft: Zwischen 9 und 16 Uhr mussten wir die Einspeiseleistung um 13 Megawatt reduzieren. Neben den bereits abgeregelten größeren Anlagen mussten wir zusätzlich rund 200 kleinere EEG-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 30 und 100 Kilowatt abregeln. Diese Anlagen sind über Rundsteuertechnik eingebunden.
Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiberin oder -betreiber?
Wenn Ihre Anlage derzeit keine Einspeisung zeigt, liegt dies sehr wahrscheinlich an einer solchen Regelmaßnahme. Die Schaltung erfolgte auf gesetzlicher Grundlage und auf Anweisung des übergeordneten Netzbetreibers – wir als Stadtwerke Bayreuth sind verpflichtet, diese kurzfristig umzusetzen.
Erhalten Sie als Anlagenbetreiberin oder -betreiber eine Vergütung für die entgangene Einspeisevergütung?
Ja, wir übernehmen für Sie die Auszahlung dieser Entschädigung. Sie müssen hierfür nichts unternehmen – die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.